Blog
2, 4 oder mehr: Wie viele Urnen dürfen in ein Familiengrab?
Die Anzahl der Urnen, die in ein Familiengrab beigesetzt werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die je nach Friedhofsordnung und lokalem Bestattungsrecht variieren.
Je nach Friedhofsordnung, Nutzungsbestimmungen und Größe des Sarggrabes ist es möglich, bis zu zwei Urnen in ein mit einer Sargbestattung belegtes Einzelgrab - und bis zu vier Urnen in ein belegtes Doppelgrab beizulegen.
Hier sind weitere allgemeine Punkte, die bei einer Urnenbestattung zu beachten sind:
Friedhofsordnung:
- Jeder Friedhof hat seine eigene Friedhofsordnung, die die Nutzung von Grabstellen regelt. Diese Ordnung legt fest, wie viele Urnen in einer Grabstelle beigesetzt werden dürfen. Fragen Sie dazu bitte einfach Ihre Friedhofsverwaltung.
Größe des Familiengrabs:
- Natürlich spielt auch die Größe des Familiengrabs eine entscheidende Rolle. Größere Gräber bieten in der Regel ausreichend Platz für mehrere Urnen.
Bestimmungen zur Nutzung:
- Es gibt spezifische Regelungen zur Nutzung eines Familiengrabs. Manchmal sind diese Gräber für eine bestimmte Anzahl von Personen ausgelegt, unabhängig davon, ob es sich um Erd- oder Urnenbestattungen handelt.
Regionale Unterschiede:
- Die Regelungen können sich von Gemeinde zu Gemeinde und von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Es ist wichtig, die lokalen Vorschriften zu kennen.
Umbettung und Neuvergabe:
- Manche Friedhöfe erlauben die Umbettung von Urnen innerhalb eines Familiengrabs, um Platz für weitere Bestattungen zu schaffen. Auch die Neuvergabe von Grabstellen nach Ablauf der Ruhezeit kann eine Rolle spielen.
Beispielhafte Regelungen:
- Berlin: In Berlin können in einem Erdwahlgrab bis zu vier Urnen zusätzlich zu den vorgesehenen Erdbestattungen beigesetzt werden. Bei reinen Urnengräbern können bis zu acht Urnen in einer Grabstelle beigesetzt werden.
- München: In München dürfen in einer Doppelgrabstelle für Särge zusätzlich bis zu vier Urnen beigesetzt werden.
- Hamburg: Hier können in einem Familiengrab je nach Größe bis zu sechs Urnen beigesetzt werden.
Handlungsempfehlungen:
Friedhofsverwaltung kontaktieren:
Die spezifischsten und genauesten Informationen erhalten Sie von der Friedhofsverwaltung. Sie können Ihnen mitteilen, wie viele Urnen in dem betreffenden Familiengrab beigesetzt werden dürfen.
Friedhofsordnung einsehen:
Viele Friedhöfe haben ihre Friedhofsordnung online verfügbar oder können Ihnen eine Kopie zur Verfügung stellen.
Beratung durch Bestattungsunternehmen:
Ein Bestattungsunternehmen kann ebenfalls Auskunft über die lokalen Regelungen geben und bei der Organisation und Durchführung der Beisetzung helfen.
Es ist ratsam, frühzeitig alle notwendigen Informationen einzuholen, um sicherzustellen, dass die Bestattungen den lokalen Vorschriften entsprechen und alle Wünsche der Familie berücksichtigt werden.
Wir möchten nicht, dass mit dem Begraben eines Leichnams auch die Erinnerungen an ihn begraben werden.
Im Reich der Seelen können Sie in wenigen Minuten eine Online Gedenkstätte einrichten, in der Sie sich für immer an Ihre lieben Verstorbenen erinnern können.
Autor: Robert Junker