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Sterben & Todesfall

Muss in Deutschland immer eine ärztliche Leichenschau erfolgen?

Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein Schock, der uns oft sprachlos zurücklässt. Inmitten von Trauer und Abschied gilt es dennoch, einige formale Schritte zu beachten. Dazu gehört in Deutschland auch die ärztliche Leichenschau. Sie stellt sicher, dass der Tod offiziell festgestellt wird und ein Totenschein ausgestellt werden kann. Aber was genau passiert dabei, warum ist sie so wichtig und gibt es Ausnahmen? Wir erklären es verständlich und einfühlsam.

Leichenschau und Totenschein - was Sie darüber wissen sollten.

Nachdem der/die Verstorbene abgeholt wurde, erfolgt eine sogenannte ärztliche Leichenschau. Dabei wird durch eine Ärztin oder einen Arzt offiziell der Tod festgestellt. Im Anschluss wird der Totenschein, auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt, ausgestellt.

Findet der Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim statt, kümmert sich in der Regel die Verwaltung um die Organisation dieser Untersuchung.

Was passiert bei der Leichenschau?

Im Rahmen der Leichenschau wird der Körper sorgfältig untersucht. Anschließend dokumentiert der Arzt oder die Ärztin im Totenschein unter anderem:

  • die Personalien der verstorbenen Person,
  • den genauen Zeitpunkt und Ort des Todes,
  • wenn möglich, die Todesursache,
  • sowie die Todesart, also, ob es sich um einen natürlichen, ungeklärten oder nicht natürlichen Tod handelt.

Aufbau der Todesbescheinigung

Der Totenschein besteht aus zwei Teilen:

  • Nicht-vertraulicher Teil: Enthält Angaben zur Identifikation wie Name, Adresse, Ort und Zeitpunkt des Todes sowie mögliche Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung für Dritte.
  • Vertraulicher Teil: Enthält medizinische Details zur Todesursache, Todesfeststellung und zu den Umständen des Todes.

Was, wenn ein nicht natürlicher Tod vermutet wird?

Ergeben sich bei der Untersuchung Hinweise auf eine unnatürliche Todesursache - etwa bei Unfällen, unklaren Umständen oder dem Verdacht auf ein Verbrechen - ist die Ärztin oder der Arzt verpflichtet, die Polizei zu informieren. Diese wiederum schaltet gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht ein.

In solchen Fällen kann eine gerichtliche Leichenschau oder eine Obduktion angeordnet werden. Das Einverständnis der Angehörigen ist hierfür nicht erforderlich.

Gebühren und Ausstellung der Sterbeurkunde

Für den Totenschein fallen Gebühren an, die sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) richten. Eine pauschale Abrechnung ist nicht zulässig. Die Rechnung erhalten Angehörige entweder direkt vom Arzt oder über das Bestattungsunternehmen.

Der Totenschein ist notwendig, um beim Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen – meist übernimmt dies das beauftragte Bestattungsunternehmen. Es empfiehlt sich, gleich mehrere Ausfertigungen der Urkunde zu beantragen.


“Jeder Mensch stirbt zweimal. Einmal, wenn sein Herz aufhört zu schlagen, und ein zweites Mal, wenn er vergessen wird.”

(Unbekannt)

Übrigens: Bei Feuerbestattungen ist eine zweite Leichenschau Pflicht.

Vor einer Einäscherung ist eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder eine Amtsärztin vorgeschrieben (in Bayern gilt dies ab 2025).

Diese zusätzliche Untersuchung soll sicherstellen, dass keine unnatürliche Todesursache übersehen wurde, da nach einer Einäscherung keine gerichtsmedizinischen Untersuchungen mehr möglich sind.

Die Kosten für diese zweite Leichenschau sind deutlich geringer als die der ersten Untersuchung zur Feststellung des Todes.

Auf unseren Friedhöfen am Rande der Stadt ruhen viele gute Seelen. Doch die meisten sind längst vergessen.

Wir holen sie zurück. In unser Bewusstsein. In unsere Erinnerung.

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Autor: Robert Junker