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Überführung von Verstorbenen aus dem Ausland
Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Hinterbliebenen bereits eine schwerwiegende Belastung. Wenn der Tod jedoch fernab des Heimatlandes eintritt, wird die Situation oft noch komplizierter. Die Überführung eines Verstorbenen ins Ausland erfordert eine Vielzahl an rechtlichen Schritten und formalen Anforderungen, die beachtet werden müssen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Formalitäten nötig sind, welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind und worauf man im Einzelfall achten sollte.
Überführung von Verstorbenen – wenn der Abschied in der Heimat stattfinden soll.
Menschen verbringen heutzutage oft längere Zeit im Ausland, sei es aus beruflichen oder privaten Gründen. Auch Fernreisen sind längst alltäglich. Stirbt jemand während eines solchen Aufenthalts, wünschen sich Angehörige oft, den Verstorbenen in die Heimat zu bringen. Dort kann die Beisetzung dann im Kreis der Familie stattfinden. Eine solche Überführung ist jedoch mit Aufwand und Kosten verbunden.
Bedingung für eine Überführung von Verstorbenen.
Der Transport eines Verstorbenen - ob innerhalb Deutschlands oder aus dem Ausland - ist nur mit speziell ausgestatteten Fahrzeugen erlaubt. Eine Beförderung im privaten Pkw ist nicht zulässig. Deshalb muss immer ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden.
Bestatter kümmern sich um alle notwendigen Formalitäten und verfügen über die nötige Ausstattung, um den Transport auch über Landesgrenzen hinweg sicher und würdevoll durchzuführen.
Wichtige Unterlagen und Dokumente
Für die Überführung eines Verstorbenen müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden, um den Transport rechtlich abzusichern. Zu den wichtigsten Unterlagen gehören:
- Totenschein: Wird von einem Arzt ausgestellt. Darin bestätigt er den Tod. Ohne ihn ist keine Überführung möglich.
- Sterbeurkunde: Je nach Land kann eine Sterbeurkunde des Standesamts erforderlich sein, welches für den Todesort zuständig ist. Diese ist besonders wichtig für die Ausstellung weiterer Dokumente.
- Internationaler Leichenpass: Ein solcher Pass ist für die Überführung eines Leichnams ins Ausland unabdingbar. Dieser wird in der Regel vom Standesamt ausgestellt und bescheinigt, dass alle notwendigen Gesundheits- und Hygienestandards eingehalten wurden.
- Einsargungsbescheinigung: Wird vom Bestatter, der für die Überführung verantwortlich ist, ausgestellt. Darin bestätigt er, dass der Verstorbene fachgerecht eingesargt wurde. Manche Länder verlangen dieses Dokument aus gesundheitlichen Gründen.
- Gesundheitsbescheinigung: Eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass keine gesundheitlichen Bedenken (z.B. Seuchengefahr) gegen die Überführung bestehen. Dieses Dokument ist beim Gesundheitsamt, Krankenhaus oder der Gerichtsmedizin erhältlich.
Soll nur die Urne mit der Asche transportiert werden, ist der Aufwand deutlich geringer. In der Regel genügen der Totenschein und – falls nötig – die Sterbeurkunde.
“Wenn ich tot bin darfst du gar nicht trauern. Meine Liebe wird mich überdauern. Und in fremden Kleidern dir begegnen. Und dich segnen.”
(Joachim Ringelnatz)
Spezifische Anforderungen je nach Transportweg
Abhängig davon, ob die Überführung von Verstorbenen auf dem Landweg, per Lufttransport oder Seeweg erfolgt, gibt es unterschiedliche Vorschriften, die beachtet werden müssen. Besonders der Lufttransport ist eine gängige Option, wenn größere Entfernungen überwunden werden müssen. Die internationalen Fluggesellschaften haben spezielle Bestimmungen, die eingehalten werden müssen, etwa in Bezug auf die Verpackung und Versiegelung des Sarges.
Beispiel: Überführung von Deutschland in die USA
Bei einer Überführung von Verstorbenen von Deutschland in die USA sind zum Beispiel die Vorschriften der Centers for Disease Control and Prevention (CDC) einzuhalten. Die CDC verlangt, dass der Verstorbene sicher eingesargt und die Überreste mit allen notwendigen Bescheinigungen ausgestattet sind. Zusätzlich müssen die Papiere des Bestattungsunternehmens in englischer Sprache vorgelegt werden.
Kremierung als Alternative zur Sargüberführung
Da die Überführung eines Sarges ins Ausland häufig sehr kostspielig ist, entscheiden sich viele Familien für eine Einäscherung des Verstorbenen vor Ort und den Transport der Urne ins Heimatland. Dies ist oft einfacher zu organisieren, da viele der gesundheitlichen und hygienischen Bestimmungen für Leichname nicht auf Asche zutreffen. Im Regelfall ist hierfür nur der Totenschein erforderlich.
Beispiel: Kremierung in Thailand, Überführung nach Deutschland
Wenn ein Verstorbener in Thailand kremiert wird, können die Hinterbliebenen den Totenschein zusammen mit der Sterbeurkunde beim thailändischen Standesamt beantragen. Der Transport der Urne ist dann unkompliziert und kann im Handgepäck erfolgen. Solche Verfahren sind oft deutlich kostengünstiger und weniger aufwendig als der Transport eines Sarges.
Jeder Mensch ist einzigartig. Die Erinnerung an ihn auch.
Halten Sie Geschichten und Erinnerungen fest, damit sie über Generationen hinweg nicht in Vergessenheit geraten. Und wählen Sie einen schönen Ort, an dem man seine Liebsten jederzeit von überall auf der Welt besuchen und gedenken kann.
Kosten der Überführung von Verstorbenen
Die Kosten für eine Überführung ins Ausland variieren je nach Entfernung, Bestattungsunternehmen und Transportmittel. In der Regel können Sie jedoch mit mehreren tausend Euro rechnen. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Ausstellung von Dokumenten wie dem internationalen Leichenpass oder besonderen Hygienemaßnahmen (z.B. Einbalsamierung). Wenn der Transport per Flugzeug erfolgt, sind auch die Frachtkosten nicht zu unterschätzen.
Rechtliche Aspekte im Ausland
Es ist wichtig, sich frühzeitig über die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren, in dem der Tod eingetreten ist. Jedes Land hat eigene Vorgaben für die Überführung von Verstorbenen, die je nach Region erheblich voneinander abweichen können. Ein international erfahrener Bestatter kann dabei eine wertvolle Unterstützung sein, um die verschiedenen Vorschriften zu koordinieren.
Fazit
Die Überführung von Verstorbenen aus dem Ausland erfordert eine Vielzahl an Formalitäten und rechtlichen Schritten. Neben den notwendigen Dokumenten wie Totenschein, Sterbeurkunde und internationalem Leichenpass sind auch die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Landes zu beachten, aus dem die Überführung erfolgt.
Da die Kosten oft hoch sind, bietet die Einäscherung vor Ort eine gute Alternative zur Sargüberführung. Um sicherzustellen, dass alle Formalitäten reibungslos ablaufen, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Bestatter zu beauftragen, der mit den internationalen Vorschriften vertraut ist.
Autor: Robert Junker