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Sterben & Todesfall

Was tun im Todesfall?

Der Tod eines geliebten Menschen ist einer der schwersten Momente im Leben. Schmerz, Leere, Trauer, all das kommt alles auf einmal. Und dann? Dann stehen da plötzlich diese ganz praktischen Fragen. Was passiert jetzt? Was muss ich tun? Es ist völlig normal, wenn in so einer Situation erst mal alles verschwimmt. Wenn Sie das Gefühl haben: Ich weiß gerade überhaupt nicht, wohin mit mir. Und trotzdem müssen Entscheidungen getroffen und manche Dinge sofort geklärt werden. Was genau zu tun ist, hängt immer davon ab, wo Ihr Angehöriger verstorben ist. Zu Hause? Im Krankenhaus? Im Pflegeheim? Oder vielleicht in einem anderen Land? Jede Situation bringt eigene Schritte mit sich. Damit Sie dabei nicht allein vor einem Berg von Fragen stehen, haben wir für Sie eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt. Klar, verständlich, ohne komplizierte Sprache. Einfach so, dass Sie in dieser schweren Zeit ein Stück Halt finden.

Was tun im Todesfall zu Hause?

Wenn ein Angehöriger zu Hause verstirbt, müssen folgende Schritte unternommen werden:

1. Arzt benachrichtigen

Ist der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben, rufen Sie umgehend Ihren Hausarzt an, der den Tod offiziell bestätigen und anschließend einen Totenschein ausstellen wird. Dieser ist für alle weiteren Formalitäten (siehe Behördengänge) unerlässlich. War die Todesursache nicht natürlich (Suizid oder Gewaltverbrechen), rufen Sie zusätzlich die Polizei.

2. Familie und Freunde informieren

Benachrichtigen Sie enge Verwandten und gute Freunde. Das kann persönlich, telefonisch oder schriftlich geschehen, eben so, wie es für Sie in diesem Moment am besten machbar ist.

3. Geistliches Oberhaupt informieren

War der/die Verstorbene gläubig, informieren Sie auch das zuständige geistliche Oberhaupt. Steht der Tod kurz bevor, können Priester, Imame, Rabbiner oder andere spirituelle Begleiter noch letzte Rituale, Salbungen oder Gebete durchführen.

4. Bestatter beauftragen

Wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Es übernimmt die Abholung und Überführung und begleitet Sie bei den nächsten Schritten.

Bitte beachten Sie: In den meisten Bundesländern darf der/die Verstorbene höchstens 48 Stunden zu Hause bleiben. In Ausnahmefällen können Sie beim Ordnungsamt eine Verlängerung auf bis zu 96 Stunden beantragen.

5. Wichtige Dokumente bereithalten

Halten Sie wichtige Dokumente bereit, wie z.B. den Personalausweis der/des Verstorbenen, die Geburtsurkunde und - falls vorhanden - die Heiratsurkunde.

6. Verträge und Verfügungen suchen und danach handeln. 

Falls der/die Verstorbene einen Organspendeausweis besaß, eine Bestattungsverfügung und ein Testament hinterlassen hat, sollten Sie auch diese Dokumente bereithalten und entsprechend handeln.

Was tun im Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim?

Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz ähneln die Schritte denen bei einem Todesfall zu Hause. Es gibt jedoch ein paar Unterschiede:

1. Personal informieren

Haben Sie am Krankenbett Abschied genommen, informieren Sie im Todesfall unverzüglich das Personal der Einrichtung. Dieses ruft einen Arzt, der den Tod offiziell bestätigt und den Totenschein ausstellt.

2. Nächste Schritte klären

Sprechen Sie mit dem Personal darüber, wie es nun weitergeht. Sie erhalten dort oft wichtige Unterlagen, die später für die Bestattung benötigt werden.

3. Familie, Freunde und geistliche Begleitung benachrichtigen

Informieren Sie enge Angehörige, gute Freunde und - falls gewünscht - auch das zuständige geistliche Oberhaupt.

3. Bestatter beauftragen

Kontaktieren Sie zeitnah ein Bestattungsunternehmen, um die Abholung und Überführung zu organisieren.

Bitte beachten Sie: In den meisten Einrichtungen muss der/die Verstorbene innerhalb weniger Stunden abgeholt werden.

4. Wichtige Unterlagen sichern

Legen Sie Personalausweis, Geburtsurkunde und – falls vorhanden – Heiratsurkunde bereit. Suchen Sie auch nach einem Organspendeausweis, einer Bestattungsverfügung oder einem Testament, und handeln Sie entsprechend den darin festgelegten Wünschen.


“Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt.”

(Hermann Hesse)

Wichtig ist vor allem: Ruhe bewahren.

Nach dem Tod eines geliebten Menschen fühlen sich viele Hinterbliebene oft unter Druck gesetzt, sofort handeln zu müssen. Doch dieser Druck ist meist unnötig. Sie dürfen sich Zeit nehmen. Zeit für den Abschied, Zeit zum Durchatmen.

Ein sofortiges Abholen, etwa noch in der Nacht, ist nicht erforderlich. Oft entstehen dadurch nur zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Nacht- oder Wochenendzuschläge.

In den meisten Bundesländern muss die Überführung in eine Kühlung oder Leichenhalle erst nach 36 Stunden erfolgen. In Brandenburg und Sachsen allerdings schon nach 24 Stunden. Und in Thüringen erst nach 48 Stunden.

Nutzen Sie diese wertvolle Zeit, um in Ruhe Abschied zu nehmen. Gleichzeitig ist es sinnvoll, frühzeitig mit einem Bestattungsunternehmen zu sprechen. So können Sie die nächsten Schritte gemeinsam und in einfühlsamer Atmosphäre planen.

Jeder gute Mensch verdient es, dass man sich an ihn erinnert.

In unseren Herzen leben Sie weiter. Und im Reich der Seelen. Wir sind unabhängig und offen für alle Religionen, Glaubens- und Lebensgemeinschaften.

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Wichtige Formalitäten und organisatorische Schritte

Unabhängig vom Ort des Todes gibt es aber einige allgemeine Formalitäten, die erledigt werden müssen:

1. Sterbeurkunde beantragen

  • Spätestens am nächsten Werktag sollten Sie den Todesfall durch Vorlage der Todesbescheinigung beim Standesamt melden, in dessen Bezirk Ihr Angehöriger verstorben ist.

2. Testament abgeben

  • Sind Sie nach einem Todesfall im Besitz eines Testaments des Verstorbenen, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen abzugeben.

3. Organisation der Bestattung

  • Besprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen die Wünsche für die Bestattung. Je nachdem, ob der Leichnam begraben oder eingeäschert werden soll, umfasst dies die Auswahl des Sarges oder der Urne, die Gestaltung der Trauerfeier und eventuelle spezielle Wünsche des Verstorbenen.
  • Achten Sie dabei auch auf eventuelle bereits beglichene Vorauszahlungen, damit Sie nicht doppelt belastet werden.

4. Behördengänge und Kündigungen

  • Informieren Sie relevante Institutionen und Stellen, wie Banken, Versicherungen, Krankenkassen und Rententräger. Kündigen Sie zusätzlich die laufenden Verträge und Abonnements des Verstorbenen.

5. Trauerfeier, Gedenkfeier, Beerdigung planen

  • Ein Trauergottesdienst findet statt, bevor der/die Verstorbene begraben oder eingeäschert wird.
  • Ein Gedenkgottesdienst wird nach der Beisetzung gehalten. Er dient dazu, noch einmal gemeinsam an den Verstorbenen zu erinnern und seiner zu gedenken.
  • Eine Trauerfeier ähnelt einer Beerdigung, findet jedoch nicht zwingend direkt am Grab statt. Die Beerdigung selbst ist der Teil, bei dem der Sarg oder die Urne am Grab beigesetzt wird.
  • Ganz gleich für welche Art der Beisetzung Sie sich entscheiden: Sie brauchen einen passenden Ort. Für die Trauerfeier kann das beispielsweise ein Bestattungsinstitut, eine Kirche, eine Kapelle oder eine Synagoge sein. Für die eigentliche Beerdigung ist in der Regel ein Friedhof auszuwählen.

6. Todesanzeige in der Zeitung aufgeben

  • Sie können die Todesanzeige entweder selbst formulieren oder Ihren Bestatter darum bitten. Viele Angehörige schreiben den Text persönlich, andere lassen sich vom Bestatter unterstützen, der viel Erfahrung mit passenden Formulierungen hat.
  • Anschließend übermittelt der Bestatter die Anzeige an die Zeitung und kümmert sich um das Layout und die Veröffentlichung.
  • Wenn Sie möchten, können Sie die Anzeige auch direkt selbst bei der Zeitung aufgeben.
  • Denken Sie bitte daran, den QR-Code einzufügen, den Sie bei der Einrichtung einer digitalen Gedenkseite z.B. im Reich der Seelen automatisch erhalten haben. Dieser führt die Leser direkt zur Trauerseite.

Lesen Sie dazu auch unseren Blockartikel “Trauerfeier organisieren”

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Autor: Robert Junker