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Diese in Filmszenen oft zitierte Floskel hat mehr Tiefgang, als man denkt. Denn ein Testament zu schreiben, ist ein wichtiger Schritt. Es stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod wirklich so verteilt wird, wie Sie es möchten. In Deutschland gelten beim "Testament schreiben" klare gesetzliche Vorgaben. Diese müssen erfüllt sein, damit Ihr Testament wirksam und rechtsgültig ist. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen und praktische Tipps, die Ihnen helfen, ein Testament zu verfassen, das Bestand hat - und Streit vermeidet.
Warum sollten Sie ein Testament schreiben?
Ganz einfach: Wenn Sie kein Testament schreiben und hinterlassen, dann gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet: Ihr Vermögen wird nach festen Regeln verteilt. Ob diese Regeln zu Ihren persönlichen Wünschen passen, ist eine ganz andere Frage.
Wenn Sie aber ein Testament schreiben, legen Sie in aller Ruhe fest, wer was und wie viel bekommt. Und zwar so, es Ihnen am Herzen liegt - und nicht, wie es das Gesetz vorschreibt. Das ist vor allem dann besonders wichtig, wenn zum Beispiel Ihr Partner nicht Ihr Ehepartner ist. Oder wenn Sie jemanden bedenken möchten, der nicht mit Ihnen verwandt ist.
Und noch etwas ist wichtig:
Wenn Sie keine direkten Angehörigen haben, müssen Erbenermittler aktiv werden. Sie suchen zunächst nach entfernten Verwandten und wühlen sich dabei quer durch Ihren Familienstammbaum. Wenn sie dort niemanden finden, dann geht Ihr gesamtes Vermögen an den Staat.
Falls Sie also dem Fiskus keinen unerwarteten Geldregen bescheren möchten, handeln Sie. Setzen Sie in Ihrem Testament gezielt Freunde, Patenkinder, Vereine oder Organisationen ein. So bleibt Ihr Erbe in den Händen der Menschen oder Einrichtungen, die Ihnen wirklich wichtig sind.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem „testierfähig” - also im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte. Und Sie müssen (noch) in der Lage sein, Ihr Testament schreiben können. Und zwar handschriftlich. Ein am Computer getippter und ausgedruckter Text ist ungültig. Ausnahme: das notarielle Testament.
Wie möchten Sie Ihr Testament schreiben?
In Deutschland gibt es zwei Hauptwege:
- das eigenhändige Testament (mit Stift und Papier)
- das notarielle Testament (mit Stempel und Beglaubigung)
Fühlen Sie sich bei der Formulierung unsicher? Oder sind Sie körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage, den Text eigenhändig zu schreiben? Dann ist der Gang zum Notar der richtige Schritt.
Eigenhändig oder notariell? Hier sind die Vor- und Nachteile:
Wenn Sie ein Testament schreiben und hinterlassen möchten, müssen Sie sich zuerst entscheiden: Machen Sie das lieber selbst und eigenhändig oder gehen Sie damit zum Notar?
Ein handschriftlich verfasstes Testament ist in der Regel einfacher, schneller und kostengünstiger erstellt. Allerdings birgt es Risiken. Unklare oder schwammige Formulierungen lassen nicht immer eindeutig erkennen, was der Erblasser tatsächlich gewollt hat. Die Verfügungen verstoßen manchmal sogar gegen das gesetzliche Erbrecht, etwa wenn Pflichtteile unbeabsichtigt verletzt werden.
Um solche Fehler – und damit auch Streit innerhalb der Familie – zu vermeiden, ist die sichere Variante das notarielle Testament. Es ist zwar kostenpflichtig, bietet dafür aber rechtliche Sicherheit.
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses und liegen zwischen etwa 200 Euro und mehreren tausend Euro. Dabei gilt: Je höher dieser Wert zum Zeitpunkt der Testamentserstellung, desto höher auch die Kosten. Außerdem fallen Pauschalen für Beglaubigung und Dokumentenverwaltung inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer an.
Ein Vorteil, der diese Ausgaben teilweise ausgleicht: Die Erben sparen sich die Kosten für einen Erbschein, da dieser bei einem notariellen Testament nicht erforderlich ist.
Eigenhändiges Testament
- Handschriftlichkeit: Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst sein. Es darf nicht maschinenschriftlich oder digital verfasst werden.
- Unterschrift: Am Ende des Testaments muss Ihre Unterschrift stehen. Sie sollte den vollständigen Namen enthalten und gut lesbar sein.
- Datum und Ort: Es ist ratsam, das Testament mit Datum und Ort zu versehen. So kann das Dokument im Falle mehrerer Versionen zeitlich eingeordnet werden.
Notarielles Testament
- Notarielle Beurkundung: Bei einem notariellen Testament erfolgt die Beurkundung durch einen Notar. Dieser stellt sicher, dass das Testament rechtlich korrekt und vollständig ist.
- Zeugnis durch den Notar: Der Notar bezeugt zudem die Identität des Testators (der Person, die das Testament verfasst) sowie die Ernsthaftigkeit der Willenserklärung.
Es ist erschreckend, aber (leider) wahr:
Nur etwa jeder vierte Deutsche hinterlässt ein Testament. Und darunter befinden sich zahlreiche fehlerhafte oder ungültige.
Die große Mehrheit, also rund drei Viertel, trifft keinerlei Vorsorge. Es ist ein großer Fehler, den letzten Willen nicht eindeutig festzuhalten. Denn wenn es kein gültiges Testament oder Erbvertrag gibt, dann greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Und oft entspricht das nicht wirklich dem, was der Erblasser wollte.
Wenn Sie kein Testament schreiben möchten, riskieren Sie viel: Angehörige könnten nicht ausreichend abgesichert sein, Streitigkeiten zwischen den Erben sind vorprogrammiert, und oft fallen auch noch unnötig hohe Erbschaftssteuern an.
Welche Inhalte müssen enthalten sein?
Wenn Sie ein Testament schreiben, dann bitte so, dass es keine Missverständnisse gibt. Geben Sie klare und präzise Anweisungen. Im Folgenden zeige ich Ihnen die wichtigsten Elemente:
a. Persönliche Daten
- Vollständiger Name: Geben Sie Ihren vollständigen Namen an.
- Geburtsdatum und -ort: Diese Informationen helfen, Ihre Identität eindeutig zu klären.
- Aktuelle Adresse: Ihre Adresse sollte ebenfalls enthalten sein.
b. Einleitende Worte
Das Dokument sollte auf der ersten Seite die Überschrift „Testament” oder „Mein letzter Wille” tragen. Anschließend erklären Sie, dass es sich um Ihr Testament handelt und dass Sie es bei klarem Verstand und ohne äußeren Druck verfassen.
c. Erben benennen
- Erben und Erbanteile: Nennen Sie die Personen oder Organisationen, die erben sollen, und geben Sie die genauen Anteile an (z. B. „Meine Tochter Eva Mustermann, geboren am 12.02.1975, soll 50 % meines Vermögens erhalten.“)
- Ersatzerben: Wenn der Erbe im Todesfall bereits verstorben ist oder das Erbe ausschlägt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Und die ist nicht immer im Sinne des Erblassers. Deshalb ist es wichtig, einen Ersatzerben ins Testament aufzunehmen.
- Nichtehelicher Lebenspartner: Ein nichtehelicher Lebenspartner geht laut gesetzlicher Erbfolge leer aus. Soll er/sie etwas erben, müssen Sie dies im Testament festlegen.
- Freunde oder Organisationen: Sie können auch Personen oder Organisationen als Erben einsetzen, die laut der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt würden, zum Beispiel Freunde, Patenkinder, eine Stiftung oder Organisationen wie Vereine, Kirchengemeinden oder politische Parteien. Dabei sind bis zu 20.000 € von der Steuer befreit. Alles darüber wird meist mit ca. 30 % Erbschaftsteuer belastet. (Stand: 2026)
d. Vermächtnisse
Ein Vermächtnis (Legat) ist eine spezifische Zuwendung von Gegenständen oder Geldbeträgen an bestimmte Personen. Zum Beispiel: „Mein Schmuck soll an meine Nichte Lisa Muster, geb. am 23.4.2001, gehen.“
e. Testamentsvollstrecker
Benennen Sie eine Person, die Ihr Testament umsetzen soll. Diese Person sollte vertrauenswürdig sein und bereit sein, diese Aufgabe zu übernehmen. Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille ordnungsgemäß ausgeführt wird.
f. Nachlassregelungen
Geben Sie Anweisungen zur Verteilung von Schulden und Verpflichtungen. Das hilft, Missverständnisse und Konflikte unter den Erben zu vermeiden.
g. Besondere Wünsche
Sie können auch besondere Wünsche zur Beerdigung, zur Grabpflege oder zu Spenden an wohltätige Organisationen angeben. Diese sind zwar nicht rechtlich bindend, es ist aber dennoch ratsam, sie festzuhalten.
Die gesetzliche Aufteilung richtet sich nach der Familiensituation bei gesetzlichem Güterstand (Zugewinngemeinschaft).
Rechtliche Aspekte und Pflichtteilsberechtigte
a. Pflichtteilsberechtigte
In Deutschland gibt es bestimmte Personen, die gesetzlich einen Pflichtteil des Nachlasses erhalten, unabhängig von einem Testament. Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören:
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner: Diese haben in der Regel Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
- Kinder und Enkelkinder: Auch diese haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil. Im Erbrecht sind uneheliche und eheliche Kinder gleichgestellt.
- Eltern des Erblassers: Falls keine Nachkommen vorhanden sind, können auch die Eltern pflichtteilsberechtigt sein.
b. Testament ändern oder widerrufen
Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Dies muss ebenfalls handschriftlich und mit Datum und Unterschrift erfolgen. Sie können entweder ein neues Testament schreiben, das das alte ersetzt, oder Änderungen bzw. Ergänzungen im bereits hinterlegten Testament vornehmen.
Wie viel bekommt der „Enterbte“?
Auch ungeliebte Kinder, die im Testament enterbt wurden, gehen beim Nachlass nicht leer aus. Sie haben Anspruch auf den Pflichtteil, der immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt und sofort (mit dem Tod des Erblassers) in bar auszuzahlen ist. Enthält der Nachlass wenig Barvermögen, dafür aber beispielsweise ein Haus, kann dies zu einem Notverkauf des Hauses führen.
“Das Schönste, was ein Mensch hinterlassen kann, ist ein Lächeln im Gesicht derjenigen, die an ihn denken.”
(Unbekannt)
Aufbewahrung des Testaments
a. Sicherer Ort
Wenn Sie ein Testament schreiben, bewahren Sie es anschließend an einem sicheren Ort auf, an dem es leicht zu finden ist. Ein Bankschließfach, ein Tresor zu Hause oder bei einem Notar sind gängige Optionen.
b. Zugang für Vertrauenspersonen
Informieren Sie mindestens eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort Ihres Testaments. Es kann auch sinnvoll sein, dieser Person eine Kopie des Testaments zu geben oder es bei einem Notar zu hinterlegen.
Testament schreiben: Weitere Tipps und Empfehlungen
a. Juristische Beratung
Manchmal ist es besser, nicht allein zu tüfteln. Ein Anwalt oder Notar kann Gold wert sein. Er sorgt dafür, dass Ihr Testament allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Und dass Ihre Wünsche wirklich so umgesetzt werden, wie Sie es meinen. Gerade bei kniffligen Erbschaftsfragen oder drohendem Familienzoff kann ein Profi den Knoten lösen, bevor er sich zuzieht.
b. Regelmäßige Überprüfung
Schauen Sie außerdem regelmäßig nach dem Rechten. Ein Testament ist kein Stein, der für immer so bleibt.
Heirat, Scheidung, ein Kind kommt zur Welt, ein Haus wird gekauft - das Leben ändert sich permanent. Ihr Testament sollte damit Schritt halten.
c. Klare und präzise Formulierungen
Vermeiden Sie vage oder mehrdeutige Formulierungen. Schreiben Sie klar und deutlich. Und lassen Sie kein Raum für Rätselraten oder schwammige Aussagen. Wenn Sie ein Testament schreiben, gilt: je präziser, desto besser. Standardformulierungen können helfen, rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
d. Berücksichtigung von Steuern
Vergessen Sie das Thema Steuern nicht. Erbschaften können - je nach Verwandtschaftsgrad und Nachlasshöhe - ordentlich besteuert werden. Ein Fachmann weiß, wie sich hier noch optimieren lässt.
e. Besondere Bestimmungen für minderjährige Kinder
Und falls Sie minderjährige Kinder haben: Bestimmen Sie in Ihrem Testament, wer im Ernstfall für sie sorgen soll. Zwar ist das für die Gerichte nicht verbindlich, wird aber in der Regel ernst genommen.
Welche Fragen sollten Sie sich vor dem Abschluss Ihres Testaments noch stellen?
Sind die Formvorschriften erfüllt?
Ihr Testament muss handschriftlich sein. Ort und Datum dürfen nicht fehlen. Name und Unterschrift ebenfalls. Wer mag, kann auch direkt zum Notar gehen.
Was sind die Folgen, wenn der Pflichtteil verletzt wird?
Ehepartner und Kinder: Beide haben ein gesetzliches Recht auf einen Pflichtteil. Wenn Sie keine Kinder haben, dann sogar auch die Eltern. Wenn Sie wenig Barvermögen haben, aber z.B. ein Haus im Spiel ist, drohen Notverkäufe. Ärgerlich, aber wahr.
Was geschieht mit Vermögenswerten, die sich nicht teilen lassen?
Grundstücke und Immobilien lassen sich nicht einfach aufsplitten. Hier hilft eine Teilungsanordnung: Wer bekommt was? Gibt’s Ausgleichszahlungen? Alles festlegen.
Können - neben dem Vermögen - auch andere Dinge vererbt werden?
Ja, auch Anwartschaften, Schadenersatzansprüche und Urheberrechte sind vererbbar.
Haben Sie Ihren Ehepartner abgesichert?
Viele Ehepaare setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Kinder kommen als Schlusserben dran. Checken Sie die Steuerfreibeträge. Niemand will unnötig draufzahlen.
Was passiert, wenn die eingesetzten Erben nicht mehr leben?
Dann treten Ersatzerben an. Sind keine Ersatzerben vorhanden, erben deren gesetzliche Erben. Stirbt ein Vermächtnisnehmer und es wurde keine Ersatzperson eingesetzt, fällt das Vermächtnis weg.
Haben Sie auch künftige Kinder bedacht?
Auch Kinder, die nach der Testamentserrichtung geboren oder adoptiert werden, sollten nicht vergessen werden.
Sind Vor- und Nacherbschaften sinnvoll?
Mit Vorerbe und Nacherbe können Sie die Reihenfolge festlegen. Erst der Vorerbe, dann der Nacherbe. Das ist vor allem für Patchwork-Familien praktisch oder wenn das Erbe über Generationen gesteuert werden soll.
Was geschieht bei Wiederverheiratung?
Planen Sie voraus, falls Ihr Ehepartner erneut heiratet. Sonst könnten die neuen Partner und deren Kinder Ihren Nachlass schmälern.
Wo soll ich mein Testament hinterlegen?
Am sichersten ist die Hinterlegung beim Nachlassgericht. Alternativen sind ein Familienanwalt, ein Notar oder eine Vertrauensperson. Die Erben müssen wissen, wo sich das Testament befindet.
Willensvollstrecker einsetzen?
Er organisiert die Erbteilung und kümmert sich um alles. Profis sind erfahren und neutral. Familienstreitigkeiten haben mit ihm keine Chance.
Erbverzichtsvertrag – wann sinnvoll?
Hier verzichtet ein potenzieller Erbe freiwillig auf seinen Pflichtteil. Kann super helfen, Streit zu vermeiden.
Muss jedoch notariell beurkundet werden.
Testament schreiben: Was ist das “Berliner Testament”?
Das Berliner Testament ist eine spezielle Variante des gemeinschaftlichen Testaments. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können es aufsetzen.
Die Idee: Erst erbt der Partner, dann die Kinder. So setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tod des Letztversterbenden geht das Vermögen an die gemeinsamen Kinder.
Vorteil: Es kann steuerlich interessant sein. Aber Vorsicht: Es bindet stark. Einmal unterschrieben, ist es nicht mal eben geändert. Sie sollten sich diese Variante daher gut überlegen, bevor Sie Ihr Testament schreiben.
Vorlagen für Ihr Testament
Die folgenden Beispiele dienen Ihnen als Orientierung. Bitte beachten Sie: Ein privates Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden, um rechtsgültig zu sein. Achten Sie außerdem darauf, alle Namen vollständig sowie mit den jeweiligen Geburtsdaten einzutragen, damit eine eindeutige Zuordnung gewährleistet ist.
Wenn Sie für sich ein Testament schreiben möchten, schreiben Sie bitte handschriftlich ….
“Mein letzter Wille” oder "Mein Testament"
Hiermit setze ich, Max Mustermann, geb. am .…, meine Ehefrau Maria Mustermann, geb. Musterfrau, als Alleinerbin ein. Unsere Kinder Anna und Tom erhalten jeweils den Pflichtteil.
Musterstadt, den .…..
Unterschrift Max Mustermann
Wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament schreiben möchten, schreiben Sie bitte handschriftlich ….
“Unser letzter Wille” oder “Unser gemeinsames Testament”
Wir, die Eheleute Max Mustermann, geb. am ..., in ..., und Maria Mustermann, geb. Musterfrau, geb. am ..., in ..., setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen Erben unseres gesamten Nachlasses ein. Unser Sohn Tom Mustermann, geb. am ….. soll Erbe des Letztverstorbenen sein.
Musterstadt, den ...
Unterschrift beider Eheleut
Wenn Sie ein Berliner Testament schreiben möchten, schreiben Sie bitte handschriftlich ….
“Unser gemeinsamer Wille” oder “Unser gemeinsames Testament”
Wir, Max Mustermann, geb. am ..., in ..., und Maria Mustermann, geb. Musterfrau, geb. am ..., in ..., setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein.
Der Längerlebende von uns soll allein und ohne Rücksicht auf Pflichtteilsberechtigte erben. Unsere Kinder Anna Mustermann, geb. am …. und Tom Mustermann, geb. am ….. werden als Schlusserben eingesetzt und sollen zu gleichen Teilen erben. Sollte eines unserer Kinder zum Zeitpunkt des Erbfalles verstorben sein, so sind dessen Abkömmlinge stattdessen erbberechtigt.
Der überlebende Ehepartner ist jedoch berechtigt, die hier genannte Erbeinsetzung unter unseren Kindern und deren Abkömmlingen nach Belieben abzuändern.
Ort, Datum Unterschrift
Erklärung, dass dies auch der Wille des 2. Partners ist
Ort, Datum Unterschrift
Wenn Sie für Ihre(n) Lebensgefährten/in ein Testament schreiben möchten, schreiben Sie bitte handschriftlich ….
“Mein letzter Wille” oder “Mein Testament”
Hiermit setze ich, Max Mustermann, geb. am … meine(n) langjährige(n) Lebensgefährten/in (Vor- und Nachnahme) als Alleinerben/in ein.
Musterstadt, den …
Unterschrift Max Mustermann
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Autor: Robert Junker
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